...über den Justizvollzug
Im Weiteren stellen wir den Justizvollzug in Sachsen-Anhalt vor. Eine Justizvollzugsanstalt ist besser bekannt unter dem Begriff Gefängnis.
Allgemeines über den Justizvollzug
Der Justizvollzug hat zwei zentrale Aufgaben, die im § 2 Justizvollzugsgesetzbuch Land Sachsen-Anhalt beschrieben sind:
1. Die Gefangenen sollen auf ein straffreies Leben vorbereitet werden,
2. und die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen geschützt werden.
Die Vorbereitung auf ein straffreies Leben bedeutet auch die Wiedereingliederung (Resozialisierung) der inhaftierten Personen. Um das zu erreichen, sind eine kontinuierliche und individuelle Betreuung und Behandlung wichtig. Der Justizvollzug hat die Aufgabe die Förderung der Inhaftierten ab Haftbeginn zu organisieren und durchzuführen.
Hierbei unterbreitet der Justizvollzug vielfältige Angebote. Dazu gehören beispielsweise individuell angepasste Schulausbildungen, Beratungen und individuelle Hilfen, soziales Training bis hin zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie und der Sozialtherapie.
Im Justizvollzug gibt es unterschiedliche Abteilungen, die hier zum Teil vorgestellt werden.
Die Vollzugsanstalten haben mitunter verschiedene Aufgaben, beispielsweise unterscheiden sich Hochsicherheitsgefängnisse von anderen Haftanstalten.
Außerdem ist der Justizvollzug in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche organisiert und es gibt unterschiedlich viele und unterschiedlich aufgebaute Vollzugsanstalten. Die gesetzlichen Regelungen für alle Themen des Justizvollzuges sind im Justizvollzugsgesetzbuch des Landes Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) festgeschrieben.
die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt
Es gibt derzeit in Sachsen-Anhalt
3 Vollzugsanstalten für Erwachsene (JVA Burg, JVA Halle, JVA Volkstedt)
1 Jugendvollzugsanstalt (JA Raßnitz)
1 Jugendarrestanstalt (JAA Halle).
JVA Burg (Hochsicherheitsgefängnis)
Die JVA Burg ist zuständig für
männliche erwachsene Strafgefangene ab einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten
männliche erwachsene Untersuchungsgefangene
männliche erwachsene Sicherungsverwahrte
männliche erwachsene Straftäter, die während ihrer Freiheitsstafe zu einer erneuten Freiheitsstrafe verurteilt wurden
Die JVA hat unterschiedliche Abteilungen:
Untersuchungshaft
Strafhaft
Sicherungsverwahrung (befindet sich auf dem Gelände der JVA, aber ist extra zu den anderen Abteilungen)
Sozialtherapie für erwachsene Straftäter (gibt es nur in Burg für Erwachsene)
Offener Vollzug (die Abteilung befindet sich in Magdeburg)
Die JVA Burg wurde in einer öffentlich-privaten Partnerschaft erbaut und der Betrieb wird gemeinschaftlich umgesetzt. Das heißt, dass neben dem Bundesland Sachsen-Anhalt auch eine nicht-öffentliche Einrichtung die Arbeit in der JVA umsetzt.
Von der nicht-öffentlichen Einrichtung werden beispielsweise folgende Aufgaben übernommen: Instandhaltung, Sicherheitshilfsdienste, Fachdienste wie zum Beispiel Schuldnerberatung, Antiaggressionstraining, Suchtberatung, Krankenpflegedienstleistungen, die Freizeitgestaltung der Gefangenen und die Verwaltungshilfsdienste.
Viele weitere Informationen, auch zum Besuch in der JVA Burg, erhält man auf der Internetseite der JVA Burg.
JVA Halle
Die JVA Halle hat eine Hauptanstalt und eine Nebenstelle.
Insgesamt ist die JVA Halle zuständig für:
männliche erwachsene Strafgefangene ab 26 Jahren mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und 6 Monaten
männliche erwachsene Untersuchungsgefangene
weibliche erwachsene Strafgefangene (mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder zur Aufnahme, ab 3 Monaten Freiheitsstrafe erfolgt in der Regel die Unterbringung der Frauen in der JVA Luckau-Duben, siehe dazu auch das Thema "Frauenvollzug" weiter unten)
weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Offenen Vollzug
Die JVA Halle hat unterschiedliche Abteilungen:
Untersuchungshaft für Erwachsene (weiblich und männlich)
Strafhaft
Offener Vollzug
Die Nebenstelle ist für die Durchführung der Strafhaft und den Offenen Vollzug für männliche Strafgefangene zuständig.
In der Hauptanstalt ist die Untersuchungshaft und die Aufnahme für alle Strafgefangenen der JVA Halle (dort müssen alle am Anfang hin, die in Halle untergebracht werden) sowie der Offene Vollzug für weibliche Strafgefagene.
Viele weitere Informationen, auch zum Besuch in der JVA Halle, erhält man auf der Internetseite der JVA Halle.
JVA Volkstedt
Die JVA Volkstedt ist ebenfalls für männliche erwachsene Strafgefangene ab 26 Jahren mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und 6 Monaten zuständig.
In Volkstedt gibt es:
die Strafhaft
und einen Offenen Vollzug
Viele weitere Informationen, auch zum Besuch in der JVA Volkstedt, erhält man auf der Internetseite der JVA Volkstedt.
Jugendanstalt (JA) Raßnitz
Die Jugendanstalt ist zuständig für junge Menschen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt wurden.
Eine Jugendanstalt verfolgt erzieherische Ziele. Die individuellen Potenziale der Inhaftierten stehen im Fokus und es werden viele Angebote und Maßnahmen angeboten, damit Schulabschlüsse nachgeholt werden können und eine Ausbildung begonnen werden kann. Viele Bildungsangebote werden durchgeführt, damit die jungen Menschen ihre eigene Persönlichkeit weiterentwickeln können.
In der Jugendanstalt Raßnitz werden junge männliche Menschen untergebracht, die nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt wurden oder in Untersuchungshaft sitzen. Außerdem kommen hier junge Männer bis 26 Jahren unter, die nach Strafgesetzbuch verurteilt sind und deren Haftstrafe kürzer als 2 Jahre und 6 Monate ist.
Viele weitere Informationen, auch zum Besuch in der JA Raßnitz, erhält man auf der Internetseite der JA Raßnitz.
Jugendarrestanstalt (JAA) Halle
Jugendliche Straffällige ab 14 bis circa 21 Jahren können nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt werden. Diese werden hier untergebracht
Das Jugendgerichtsgesetz bietet viele Möglichkeit, um auf Straffälligkeit zu reagieren. Meist sind das Arbeitsstunden, soziale Trainings und andere Maßnahmen.
Die Jugendstrafe als Freiheitsstrafe wird als schwerwiegende Entscheidung angesehen. Bevor es zu einer Jugendstrafe, also einer Unterbringung in der Jugendvollzugsanstalt kommt, hat das Gericht die Möglichkeit den Jugendlichen oder die Jugendliche zu einer Arreststrafe zu verurteilen.
Der Jugendarrest wird also als letzte Sanktionsform vor der Verhängung einer Jugendstrafe gesehen.
Es erfolgt kein Eintrag ins Strafregister. Man ist also nicht vorbestraft. Ein Eintrag ins Erziehungsregister ist aber wahrscheinlich.
Eine Arreststrafe kann nicht auf Bewährung ausgesetzt werden.
Ziel ist es bei den Jugendlichen ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass Verantwortung für begangene Straftaten zu übernehmen ist. Der Arrest soll erzieherisch gestaltet werden und soll zur Bewältigung von Schwierigkeiten beitragen, die zur Begehung von Straftaten führen.
In der Jugendarrestanstalt (JAA) in Sachsen-Anhalt werden 15 Arrestplätze vorgehalten, davon 11 für männliche und 4 für weibliche Jugendliche.
Das Gericht kann eine jugendliche Person verurteilen zu:
Freizeitarrest – meist übers Wochenende
Kurzarrest – max. 4 Tage
Dauerarrest – 1 bis max. 4 Wochen
Innerhalb der Woche finden Unterrichtseinheiten statt. An den Wochenenden finden beispielsweise überwiegend Freizeitangebote statt.
Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite der Jugendarrestanstalt.
Offener Vollzug
Wird eine Person zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, muss sie diese in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Dies geschieht entweder in einer geschlossenen Vollzugsanstalt, also in einem Gefängnis, oder in einer Außenstelle des Gefängnisses, dem offenen Vollzug.
Der offene Vollzug hat weniger Sicherungsmaßnahmen und die Inhaftierten können sich hier freier bewegen und an sämtlichen dort angebotenen Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen teilnehmen. Sie werden innerhalb des Offenen Vollzuges trotzdem ganztägig beaufsichtigt und betreut und müssen sich an Bedingungen und Auflagen halten.
Die meisten Inhaftierten im offenen Vollzug können einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn sie die Genehmigung durch die Vollzugsanstalten dazu erhalten und eine Arbeit gefunden haben. Sie können dann morgens die Vollzugsanstalt verlassen und müssen nach Beendigung der Schicht und über Nacht zurück in die Vollzugsanstalt. Weiterer Aufenthalt draußen muss ebenfalls durch die Anstalt genehmigt werden.
Am Arbeitsplatz finden regelmäßig Kontrollen durch Bedienstete statt. Die Arbeitgeber werden vertraglich verpflichtet, Unregelmäßigkeiten der Vollzugsbehörde mitzuteilen. Letztendlich unterliegen die Inhaftierten auch im offenen Vollzug einer ständigen Beaufsichtigung und Kontrolle, hier aber auf eine weniger einschränkende Art und Weise.
Strafgefangene oder Jugendstrafgefangene bekommen die Möglichkeit in den offenen Vollzug verlegt zu werden, wenn diese dessen besonderen Anforderungen erfüllen. Diese können erfüllt sein, wenn der Vollzug keine Gefahr sieht, dass die inhaftierte Person flüchtet oder erneut Straftaten begeht.
Als ungeeignet gelten Strafgefangene und Jugendstrafgefangene, die unter anderem:
als erheblich suchtgefährdet gelten
während des aktuellen Freiheitsentzugs einen Fluchtversuch unternommen haben oder geflüchtet sind
aus dem letzten Ausgang oder Langzeitausgang nicht freiwillig zurückgekehrt sind
unter Verdacht stehen, dass es zu einer neuen Straftat kommt.
Weiterhin sind Gründe für eine Nichteignung das Bestehen eines Ausweisungs-, Auslieferungs-, Ermittlungs- oder Strafverfahrens oder wenn zu befürchten ist, dass die Gefangenen einen negativen Einfluss auf andere Gefangene ausüben.
Frauenvollzug
Laut Statistik sind circa 6% der verurteilten Menschen Frauen.
In Sachsen-Anhalt gibt es keine Vollzugsanstalt für Frauen, die längere Haftstrafen verbüßen müssen.
Inhaftierte Frauen aus Sachsen-Anhalt (ab 3 Monaten Freiheitsstrafe) werden in JVA Luckau-Duben untergebracht.
Lediglich die JVA Halle nimmt Frauen auf, die nicht länger als 3 Monate ins Gefängnis müssen, beispielsweise wenn eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden muss. Auch der offene Vollzug der JVA Halle ist für Frauen geeignet.
Der Offene Vollzug in Halle wird häufig zur Entlassungsvorbereitung genutzt, wenn die inhaftierte Frau in der Nähe ihren Heimatort hat.
Frauen und Männer werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Für Frauen werden zum Teil andere Freizeitangebote und andere Arbeitsmöglichkeiten angeboten als für Männer.
Maßregelvollzug
In Deutschland gibt es neben dem Justizvollzug auch Maßregelvollzugseinrichtungen.
In Maßregelvollzugseinrichtungen werden verurteilte Personen untergebracht, die zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig oder vermindert schuldfähig waren.
Das heißt, wenn die Person nicht dazu fähig war, das Unrecht zu verstehen und sich somit nicht gegen die Tat hätte entscheiden können.
Grund dafür können zum Beispiel psychische Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen (Drogen und Alkohol) sein.
Verurteilte Personen im Maßregelvollzug gelten nicht als Inhaftierte sondern als Patienten oder Patientinnen. Sie werden durch therapeutische Teams unter fachärztlicher Leitung betreut. Es bestehen verschiedene Therapieformen im Maßregelvollzug.
Ziel der forensischen Unterbringung ist es, die zu behandelnden Personen nach der Therapie für ein eigenständiges und straffreies Leben innerhalb der Gesellschaft zu befähigen.
Menschen, die wegen einer Suchterkrankung nicht schuldfähig sind, werden in der Forensischen Psychiatrie in Bernburg untergebracht. Hier greift der §64 Strafgesetzbuch.
Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sind, werden in der Forensische Psychiatrie in Uchtspringe untergebracht. Hier greift §63 Strafgesetzbuch.
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Umsetzung des Maßregelvollzuges die Salus gGmbH beauftragt. Auf ihrer Website kann man viele weitere Information zum Maßregelvollzug finden.