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...über die (freie) Straffälligenhilfe

Die Straffälligenhilfe kümmert sich unter anderem um Menschen, die straffällig gewordenen sind. Die Freie Straffälligenhilfe

ist dabei nicht staatlich, sondern gemeinnützig tätig.

Straffälligenhilfe

Es gibt vielfältige Angebote für Menschen, die in irgendeiner Art und Weise mit Straffälligkeit und Kriminalität in Kontakt gekommen sind. Diese Angebote werden entweder durch den Staat angeboten oder durch Vereine und Verbände.

Die Straffälligenhilfe arbeitet hauptsächlich mit Menschen, die straffällig geworden sind.

Ziel dieser Angebote ist es Menschen zu unterstützen, vor, nach oder während eines Gerichtsverfahren, eines Aufenthaltes im Gefängnis und zur Verhinderung, das es überhaupt zur Straffälligkeit kommt.

 

Zur Straffälligenhilfe gehören:

  • der Soziale Dienst der Justiz (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht/Gerichtshilfe)
  • Sozialdienst in den Vollzugsanstalten
  • die Jugendgerichtshilfe
  • die Freie Straffälligenhilfe (nicht staaltich)

Freie Straffälligenhilfe - Allgemein

Die Freie Straffälligenhilfe ist nicht staatlich organisiert. Sie wird von freien Trägern oder von Wohlfahrtsverbänden ausgeführt.

Das heißt, dass die freie Straffälligenhilfe keinen staatlichen Auftrag hat. Jede Person, jeder straffällig gewordene oder betroffene Mensch sowie deren Angehörige und Bezugspersonen können sich an die Vereine der Freien Straffälligenhilfe wenden. Sie ist unabhängig von der Justiz.

Die Angebote der Freien Straffälligenhilfe sind freiwillig, kostenlos und vertraulich.

 

Es gibt keine einheitliche Struktur in Deutschland. Die Freie Straffälligenhilfe ist also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert.

 

Die Angebote der Freien Straffälligenhilfe können sein:

  • Beratung und Begleitung von straffällig gewordenen Menschen

  • Schuldenregulierung

  • Haftvermeidung und Haftreduzierung (z.B. die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe – Umwandlung in gemeinnützige Arbeit)

  • Der Täter-Opfer-Ausgleich (außergerichtliches Schlichtungsverfahren)

  • Entlassungsvorbereitung bzw. Übergangsmanagement

  • Haftentlassungshilfe

  • Hilfsangebote für Angehörige in und außerhalb der Haft

  • Freizeitangebote für Inhaftierte

  • soziale Trainingsangebote, u. a. Antigewalttrainings

  • Suchtberatung für Inhaftierte und Haftentlassene

  • Ehrenamtliche Angebote in zahlreichen der o. g. Bereiche

Freie Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt

Zum Nachlesen (Quellen)

  • Bukowski/Nickolai (2018): Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
  • Kawamura-Reindl/Schneider (2015): Lehrbuch Soziale Arbeit mit Straffälligen. Beltz Juventa. Wienheim und Basel