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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktschlichtung und unterstützt alle Personen, die an einem

(strafrechtlichen) Konflikt beteiligt sind.

Förderungs-Signet *

Täter-Opfer-Ausgleich
Das Angebot des TOAs ist freiwillig.


Der TOA ermöglicht den freiwilligen Beteiligten selbstbestimmt, eine Wiedergutmachung mitzugestalten und die Straftat gemeinsam aufzuarbeiten. Das heißt, die geschädigte Person kann sagen, was ihr hilft und was sie braucht, um die Tat aufzuarbeiten und/oder um individuelle Fragen zum Tatgeschehen beantwortet zu bekommen. Die beschuldigte Person kann durch Austausch mit der geschädigten Person und durch Mitgestaltung an der Wiedergutmachung sowie durch eine ehrliche und authentische Entschuldigung garantieren, dass die Wiedergutmachung für sie umsetzbar ist.
Es wird also nur eine Lösung der Wiedergutmachung gefunden, die beide Konfliktparteien gemeinsam entwerfen und mit welcher beide Konfliktparteien einverstanden sind.
Beide Konfliktparteien können ihre Hintergründe der Tat, bzw. ihre Gedanken mitteilen und somit aufarbeiten.
Die geschädigte Person hat die Möglichkeit, durch den TOA die Opferrolle zu verlassen, selbstbestimmt den (eigenen) Konflikt zu regeln und eine Wiedergutmachung durch die beschuldigte Person zu erfahren, die nah an den Wünschen und der Lebenswelt der geschädigten Person liegt.

 

Durch einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich kann ein zeitintensives Strafverfahren und/ oder Zivilverfahren umgangen werden.

Standorte

* Das Vorhaben wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert und kofinanziert durch die Europäische Union.