Entstehung

„Das Schlimmste an der Inhaftierung war die Entlassung“

(Haftentlassener Ronald S.; 2015)

Entstehung des LKR e.V. 
 

Mit der Entlassung aus dem Strafvollzug gehen viele Problemlagen einher, die Suche nach einem geeigneten Wohnraum und die Wiederaufnahme einer Arbeit sind dabei zwei sehr

zentrale Herausforderungen.

Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft spielt dabei eine ebenfalls große Rolle, um zukünftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen zu können.
 

Nach der Wende 1990 gab es zunächst kaum passende Unterstützungsangebote. Um die staatlichen Behörden zu entlasten und haftentlassene Menschen zu unterstützen, gründeten sich Vereine,

die genau diese Problemlagen erkannten und Hilfestellung sowie Unterstützung für entlassene Straffällige bieten wollten.

 
 
Die verschiedenen Vereine und Organisationen der freien Straffälligenhilfe existierten zum Teil nebeneinander mit gleicher Ausrichtung und ähnlichen Angeboten und arbeiteten unabhängig voneinander. 
 
In Sachsen-Anhalt erkannten die beteiligten Akteure der Straffälligenhilfe die Wichtigkeit einer einheitlichen Struktur, die landesweit und bedarfsgerecht auszugestalten sein muss,
um fachgerecht arbeiten zu können und um den betroffenen Menschen im gesamten Bundesland gerecht zu werden.
 

1990 gründeten Mitglieder des ökumenischen Haftarbeitskreises, die neu gewählten Leiter der Justizvollzugsanstalten und engagierte BürgerInnen aus allen sozialen Bereichen

Sachsen-Anhalts den Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e.V.

 
Im Jahr 2015 erfolgte eine Namensänderung zum „Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V.“.